Ergotherapie Eichenau 

Praxis für Kinder und Erwachsene



Kosten

Arzt verschreibt Rezept

Ergotherapie ist in Deutschland ein anerkanntes Heilmittel und wird vom Arzt verordnet als motorisch-funktionelle, psychisch-funktionelle oder sensomotorisch-perzeptive Behandlung. Die Kosten werden bei Verordnung durch einen zugelassenen Arzt von der Krankenkasse übernommen. Bei Erwachsenen (Volljährigkeit) wird eine Selbstbeteiligung von bislang 10% des Rezeptwertes und eine Rezeptgebühr fällig. Aktuelle Sätze zur Sebstbeteiligung erfragen Sie bei Ihrer Kasse oder in der Praxis.

Auf der Grundlage einer Verordnung vom behandelnden Arzt kann ich tätig werden, d.h. eine ergotherapeutische Befundung und Therapie durchführen. Beachten Sie bitte, daß ich nur über diese Heilmittelverordnung die Kosten mit Ihrer Krankenkasse abrechnen kann.

Ohne Verordnung steht das Behandlungsangebot auch Privatzahlern zur Verfügung.